15. Ich habe eine Semesterticket-Bescheinigung erhalten. Bekomme ich eine Rückerstattung der Kursgebühren?
Sie können die Rückerstattung eines Teils der Kursgebühren bei uns beantragen. Lassen Sie uns die Bescheinigung des RefRats per E-Mail zukommen und wir überprüfen Ihren Fall.
Bitte beachten Sie, dass eine mögliche Rückerstattung ausschließlich rückwirkend stattfinden kann! Wenn Sie z.B. im Wintersemester 2020/21 einen Kurs bei uns besucht haben, können Sie am Ende des Semesters die Rückerstattung für diesen einen Kurs rückwirkend beantragen.