Humboldt-Universität zu Berlin - Sprachenzentrum

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1. Wer kann an Sprachkursen am Sprachenzentrum der HU teilnehmen?

  • Studierende aller Fachrichtungen der Humboldt-Universität zu Berlin (nachzuweisen über die Matrikelnummer sowie E-Mail-Adresse).
  • Charité-Studierende (nachzuweisen über die Matrikelnummer sowie E-Mail-Adresse).
  • Mitarbeiter*innen der Humboldt-Universität unter folgenden Bedingungen:

Mitarbeiter*innen können an Sprachkursen ausschließlich aus dienstlichen Gründen bzw. dienstlicher Notwendigkeit teilnehmen. Bedingung dafür ist der Nachweis über die dienstliche Notwendigkeit des Sprachkursbesuches vom Dienstvorgesetzten (z. B. in Form einer kurzen Mail des Vorgesetzten an das zuständige Sekretariat) und die Bestätigung durch die Berufliche Weiterbildung. Teilnahmeanträge in Deutsch als Fremdsprache für das WiSe 2024/25 müssen bis 04.10. gestellt werden.

Bitte beachten Sie auch das Fremdsprachenangebot der Beruflichen Weiterbildung.