1. Wer kann an Sprachkursen am Sprachenzentrum der HU teilnehmen?
- Studierende aller Fachrichtungen der Humboldt-Universität zu Berlin (nachzuweisen über die Matrikelnummer sowie E-Mail-Adresse).
- Charité-Studierende (nachzuweisen über die Matrikelnummer sowie E-Mail-Adresse).
- Mitarbeiter*innen der Humboldt-Universität unter folgenden Bedingungen:
Mitarbeiter*innen können an Sprachkursen ausschließlich aus dienstlichen Gründen bzw. dienstlicher Notwendigkeit teilnehmen. Bedingung dafür ist der Nachweis über die dienstliche Notwendigkeit des Sprachkursbesuches durch den/die Dienstvorgesetzte/n (z. B. in Form einer kurzen Mail der/des Vorgesetzten an das zuständige Sekretariat oder den/die zuständige Koordinator/in des Sprachbereichs) und die nachfolgende Bestätigung durch die Berufliche Weiterbildung. Teilnahmeanträge für das SoSe 2025 müssen bis 07.04.2025 gestellt werden.
Bitte beachten Sie auch das Fremdsprachenangebot der Beruflichen Weiterbildung.